Häufig gestellte Fragen

Sehen Sie sich unsere häufigsten Fragen zur Bootsregistrierung in Frankreich an.

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Jeder, der einen EU- oder EWR-Pass besitzt oder in einer dieser Regionen wohnt, ist berechtigt, eine Yacht in Frankreich zu registrieren.

Wenn ein Unternehmen in Frankreich eingetragen ist und sein Schiff hauptsächlich für geschäftliche oder berufliche Zwecke genutzt wird, kann es die Registrierung unter französischer Flagge beantragen. Das Unternehmen muss auch die von der französischen Regierung festgelegten Anforderungen für Umweltschutz und Sicherheit einhalten. Dies kann Unternehmen umfassen, die in Frankreich, der EU oder dem EWR ansässig sind.

Bitte stellen Sie uns die folgenden Dokumente zur Verfügung:

  • Reisepasskopie
  • Firmengründungsdokument (falls zutreffend)
  • Kaufvertrag
  • Eine detaillierte Beschreibung des Schiffes (Abmessungen, Material, Ausrüstungsliste)
  • Ein Nachweis der Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsvorschriften
  • Nachweis der Yachtversicherung

Es dauert ungefähr 1 Monat, um die Yacht in Frankreich zu registrieren.

Ja. Das Registrierungsdokument ist ein formelles Dokument mit dem Zeichen und Stempel der französischen Regierung, das die oben genannten Informationen in einem formellen Stil enthält.

Sie ist lebenslang gültig und läuft nie ab.

Alle Unterlagen, die zur Registrierung einer Yacht unter französischer Flagge eingereicht werden, müssen in französischer Sprache verfasst sein. Wenn die Dokumente nicht auf Französisch sind, muss ein qualifizierter professioneller Übersetzer der französischen Regierung sie übersetzen.

Über dem Boot muss die französische Flagge gehisst werden.

Wir akzeptieren alle internationalen Zahlungen.

Nach den französischen Vorschriften sind Besichtigungen für Yachten unter 24 Metern Länge, die nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden, nicht erforderlich. Trotzdem müssen sie sich an Sicherheits- und Umweltvorschriften halten, und die Einhaltung kann überprüft werden.

Ja, ein Jetski kann mit französischer Flagge zugelassen werden.

Ja, Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Reisepasskopie
  • Kaufvertrag
  • Eine Zertifizierung der Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsvorschriften
  • Liste der Geräte (mit allen Details wie z. B.: Hersteller, Modell und Seriennummer)
  • Nachweis, dass die Vorschriften der französischen Seeverkehrsbehörde eingehalten wurden.

Das Verfahren beinhaltet normalerweise:

  • Neuer Kaufvertrag
  • Inspektion oder Umfrage

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Registrierungsbescheinigung kopieren
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)
  • Senden Sie das Registrierungsdokument zurück

Für verschiedene Schiffstypen in Frankreich sind die erforderlichen Lizenzen und Anforderungen erforderlich:

  • Freizeityachten unter 15 m, kein Führerschein erforderlich. (Der Skipper muss mit Navigations- und Seerecht vertraut sein.)
  • Der Kapitän eines beruflich genutzten Schiffes zwischen 15 und 24 Metern Länge muss im Besitz eines Küstenschifffahrtsscheins sein.
  • Für Boote, die länger als 24 Meter sind, muss der Kapitän als Master of Yachts lizenziert sein.

Es ist möglich, eine Yacht in Frankreich als Handelsschiff zu registrieren und anzugeben, dass sie für geschäftliche Zwecke wie das Chartern oder die Beförderung zahlender Kunden verwendet wird.

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